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Versicherungspflicht
Die Versicherungspflicht im Sinne der deutschen Sozialversicherung bezeichnet den im Sozialgesetzbuch (SGB) normierten grundsätzlichen Versicherungszwang und das Zustandekommen der Versicherung von Gesetzes wegen. Entsprechende Regelungen gibt es für alle Zweige der Sozialversicherung.
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