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Versammlungsstätte



Versammlungsstätten sind gemäß Musterbauordnung und der Landesverordnungen über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung VStättV/VStättVO) Gebäude mit (Versammlungs-)Räumen für mehr als 200 Personen. Gebäude, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, fallen unter diese Verordnung, wenn die Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben.



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