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Vaterschaftsanfechtung
Mit Vaterschaftsanfechtung wird im deutschen Familienrecht eine negative Feststellungsklage vor dem Familiengericht bezeichnet, mit dem Feststellungsziel, dass der Kläger nicht Vater einer bestimmten Person im Rechtssinne ist. Sie ist gesetzlich im Abschnitt „Vaterschaft“ des BGB (§ ff.
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