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Verwendung
Verwendung ist der juristische Fachausdruck für eine Aufwendung zu Gunsten einer Sache. Im Gegensatz zum Schaden, der grob gesagt einen unfreiwilligen Vermögensverlust beschreibt, handelt sich also um ein freiwilliges Vermögensopfer zur Erhaltung oder Verbesserung einer Sache.
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