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Volksmusik und Urheberrecht



Verwertungsgesellschaften vertreten die Rechte derjenigen Komponisten, Autoren und Verleger von Musikwerken, die in ihnen Mitglied sind. Überlieferte Volksmusikstücke haben aber üblicherweise keinen bekannten Komponisten, werden sie in überlieferter Art weitergegeben, unterliegen sie daher nicht dem Urheberrechtsgesetz.



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