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Versicherungsfremde Leistungen
Versicherungsfremde Leistungen werden in der deutschen Rentenversicherung Zahlungen oder die Gewährung von geldwerten Vorteilen genannt, zu denen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß SGB VI verpflichtet sind, denen aber keine Beitragszahlungen seitens der Versicherten, die in den Genuss der Leistungen kommen, zugrunde liegen.
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