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Verwaltungsethik
Verwaltungsethik (als Teilbereich der angewandten Ethik) kann als die Erarbeitung und Verwirklichung korrekter, gut begründeter Verhaltensstandards in öffentlichen Verwaltungen definiert werden. Verwaltungsethik ist damit der konkreten Rechtsanwendung und dem Handeln (in) der Verwaltung in gewisser Weise vorgelagert.
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