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Verband (Soziologie)
Die Definition für den Verband im soziologischen Sinne formulierte Max Weber wie folgt: Verband soll eine nach Außen regulierend beschränkte oder geschlossene soziale Beziehung dann heißen, wenn die Innehaltung ihrer Ordnung garantiert wird durch das eigens auf deren Durchführung eingestellte Verhalten bestimmter Menschen: eines Leiters und, eventuell, eines Verwaltungsstabes, der gegebenenfalls normalerweise zugleich Vertretungsgewalt hat. (Wirtschaft und Gesellschaft, Kap.
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