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Verpflegungsmehraufwand
Verpflegungsmehraufwand umfasst die zusätzlichen Kosten, auch Spesen genannt, die eine Person deswegen zu tragen hat, weil sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann. Der beruflich bedingte Mehraufwand kann steuerrechtlich unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten oder Betriebsausgabe in der Weise geltend gemacht werden, dass diese Kosten von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden und damit im Endeffekt die Steuerlast verringern.
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