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Volkswirtschaftsrat



Der Volkswirtschaftsrat (VWR) in der DDR wurde im Juli 1961 durch die Ausgliederung der Industriehauptabteilung und der Hauptabteilung für Materialversorgung aus der Staatlichen Plankommission gebildet. Zweck des Rates sollte ein selbständiges "zentrales Staatsorgan" zur Leitung der zentralen und örtlichen Industrie sowie für die "Regelung der Grundfragen des Handwerks und der Dienstleistungsbetriebe" sein.



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