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Verordnung gegen Volksschädlinge



Die Verordnung gegen Volksschädlinge, gemeinhin als Volksschädlingsverordnung bezeichnet, gehört zu den nicht einmal in Gesetzesform, sondern nur als Verordnung erlassenen strafrechtlichen Bestimmungen, mit denen der NS-Staat das Strafrecht unter den Bedingungen des 2. Weltkriegs verschärft wurde.



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