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Verbotene Eigenmacht
Die verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) ist die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch widerrechtliche Entziehung oder Störung. Sie löst unterschiedliche Rechtsfolgen wie zum Beispiel das Selbsthilferecht des Besitzers und des Besitzdieners aus.
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