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Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags
Der Vertrag von Versailles von 1919 sah vor, dass in mehreren Grenzgebieten des Deutschen Reiches Volksabstimmungen stattfinden sollten, durch die die Zugehörigkeit der Gebiete entweder zum Deutschen Reich oder zu dessen Nachbarstaaten (Dänemark, Polen, Frankreich, Belgien) festgelegt werden sollte. Geregelt wurde dies in den Artikeln 88, 94 und 104 des Versailler Vertrags.
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