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Volkseigener Betrieb
Der Volkseigene Betrieb (VEB) war eine Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der DDR. Ihre Gründung war Ergebnis des unter sowjetischer Besatzung nach Ende des Zweiten Weltkriegs durchgeführten Prozesses der Enteignung und Verstaatlichung von Privatunternehmen.
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