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Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst
Der Tatbestand des Vertrauensbruchs im auswärtigen Dienst, der so genannte Arnim-Paragraf, wurde - ähnlich wie der "Duchesne-Paragraf" - aufgrund eines historischen Vorfalls normiert. Er ist 1876 als § 353a in das Reichsstrafgesetzbuch eingeführt worden.
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