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Verzicht auf den Ersteinsatz
Der Verzicht auf den Ersteinsatz (engl. No first use policy) bezeichnet im Zusammenhang mit Atomwaffen die freiwillige und offiziell erklärte einseitige Selbstverpflichtung eines Staates, im Fall einer militärischen Auseinandersetzung die eigenen Atomwaffen nicht einzusetzen, solange kein Angriff mit Atomwaffen gegen das eigene Territorium beziehungsweise die eigene Bevölkerung erfolgt.
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