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Verfahrensfähigkeit



Verfahrensfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, innerhalb eines Gerichtsverfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen. Es handelt sich hierbei in der Regel um Betreuungsverfahren, Unterbringungsverfahren, Nachlasssachen oder Grundbuchangelegenheiten.



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