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Verfahrenspfleger



Der Verfahrenspfleger hat die Aufgabe, im Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht (auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung) oder vor dem Familiengericht (in kindschaftsrechtlichen Verfahren) die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Der Verfahrenspfleger im Kindschaftsrecht wird auch als „Anwalt des Kindes“, "Kinder- und Jugendanwalt" oder "Verfahrensbeistand" bezeichnet.



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