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Verschärfter Verweis



Ein Verschärfter Verweis, auch Direktoratsverweis genannt, ist im bayerischen Schulrecht (geregelt im Artikel 86 des BayEUG) ein vom Schulleiter oder dessen Stellvertreter ausgestellter Verweis. Er kann einem Schüler beziehungsweise einer Schülerin erteilt werden, wenn gegen Paragraphen der Hausordnung in besonders hohem Maße verstoßen wurde.



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