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Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches - insbesondere neben dem Staatsrecht - eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.
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