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Verurteilter
Mit dem Rechtsbegriff Verurteilter wird im Strafrecht derjenige (vorherige Angeklagte) bezeichnet, gegen den das Strafgericht durch Urteil im Einzelfall eine Freiheitsstrafe, einen Strafarrest oder eine Geldstrafe verhängt hat, die nun durch die zuständige Vollstreckungsbehörde (im Normalfall die Staatsanwaltschaft) vollstreckt wird. Als Verurteilter gilt auch der, gegen den ein Strafbefehl rechtskräftig geworden ist.
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