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Verhältnisvertrag
Verhältnisverträge regeln das Verhältnis von Studentenverbindungen oder deren Dachverbänden untereinander. Man unterscheidet Vorstellungs-, Freundschafts-, Kartell- und Traditionsverhältnisse sowie, davon abgehoben, Paukverhältnisse, die nur die Bereitschaft betreffen, Bestimmungsmensuren untereinander zu vereinbaren und wenig über die Erwartung freundschaftlichen Entgegenkommens aussagen.
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