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Vermessungsgesetz (Österreich)



Mit dem Vermessungsgesetz aus dem Jahr 1968 hat der Gesetzgeber die Aufgaben der Landesvermessung neu geregelt: Zum einen wurde der frühere Grundsteuerkataster mit ausschließlich steuerlichen Aufgaben durch den Grenzkataster abgelöst, mit der klaren Zielvorgabe einer verbindlichen Dokumentation von Grundstücksgrenzen. Andererseits erfolgte im Vermessungsgesetz auch eine klare Trennung zwischen den hoheitlichen Aufgaben der Vermessungsbehörde (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen mit den nachgeordneten Vermessungsämtern) und jenen der Vermessungsbefugten:



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