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Vollprogramm



Ein Vollprogramm ist laut 2. Rundfunkstaatsvertrag "ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Informationen, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden" und grenzt sich durch diese Definition vom Spartenprogramm ab.



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