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Verlautbarung über Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute
Die Verlautbarung über Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute (MaH) war ein Instrument der deutschen Bankenaufsicht, mit dem die ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes deutscher Kreditinstitute im Zusammenhang mit der Durchführung von Handelsgeschäften sichergestellt werden sollte. In dieser Hinsicht stellte die MaH eine Konkretisierung der Anforderungen des § 25 a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes dar.
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