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Virtuelle Beratungsstelle der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung



Die Virtuelle Beratungsstelle (VBSt) dient der Versorgung von anspruchsberechtigten Eltern und Jugendlichen mit Leistungen nach § 28 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die VBSt geht auf den Beschluss der Jugendministerkonferenz vom Mai 2003 zurück.



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