Enzyklopädie > V > Vollkommunalisierung
Vollkommunalisierung
Unter Vollkommunalisierung versteht man die Erledigung sämtlicher Aufgaben des Landratsamtes durch den Landkreis und den Entfall des ansonsten vorhandenen staatlichen Teils des Landratsamtes. Dadurch entfällt die ansonsten vorhandenen Doppelfunktion des Landratsamtes als Untere Staatsbehörde und Kreisbehörde.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)