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Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest



Die Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest trat am 16. Februar 2006 in Deutschland in Kraft und schreibt insbesondere vor, dass die Halter von Geflügel ihre Tiere bis zum Ablauf des 30.



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