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Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes
Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 schränkte wenige Tage nach der Machtübertragung an die Nationalsozisalisten und der Auflösung des Reichstages die Versammlungs- und die Pressefreiheit massiv ein und erteilte dem (damals bereits nationalsozialistischen) Reichsinnenminister Wilhelm Frick weitreichende Vollmachten.
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