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Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ist neben dem EAG-Vertrag einer der Römischen Verträge. Ursprünglich hieß er Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) (EWG-Vertrag); durch den Maastrichter Vertrag über die Europäische Union wurde er umbenannt und durch den Vertrag von Amsterdam neu nummeriert.
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