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Versicherungsaufsichtsgesetz



Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen) regelt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen, also vor allem Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und Aktiengesellschaften. Es gilt nicht für Sozialversicherungsunternehmen.



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