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Verwarnung mit Strafvorbehalt
Die Verwarnung mit Strafvorbehalt ist eine spezielle in § 59 StGB geregelte Sanktion in einem Urteil eines Strafgerichtes oder einem Strafbefehl, die unter bestimmten Voraussetzungen verhängt werden kann. Laienhaft ausgedrückt handelt es sich quasi um die Aussetzung einer Geldstrafe zur Bewährung, im Rechtssinne hingegen wird der Ausdruck „Strafaussetzung zur Bewährung“ lediglich bei einer bloßen Aussetzung des (Freiheits-)Strafvollzuges gemäß § 56 StGB verwendet.
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