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Verlustausgleich



Mit dem Verlustausgleich können Verluste aus einzelnen Einkunftsarten mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten vor der endgültigen Besteuerung verrechnet werden. Dadurch kann die steuerrechtliche Bemessungsgrundlage (BMG) und damit die Steuerlast reduziert werden.



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