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Verfolgter des Naziregimes



Verfolgter des Naziregimes (VdN) war in der DDR die Bezeichnung für Personen, die aus antifaschistischer Gesinnung versucht haben, das NS-Regime in Deutschland zu beseitigen, und dafür zu Haftstrafen von mindestens sechs Monaten oder wegen sonstiger antifaschistischer Handlungen zu mindestens 18 Monaten Haft verurteilt worden waren.



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