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Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz



Die verschiedenen Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz bzw. "GPSGV" regeln in Deutschland innerhalb des Rahmens des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) das Inverkehrbringen von Produkten, die besondere Sicherheitseigenschaften erfüllen müssen (Maschinen, Spielzeuge, Sportboote, Elektrische Anlagen in explosionsfähiger Atmosphäre u.



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