Enzyklopädie > V > Verbandsklagerecht
Verbandsklagerecht
Das Verbandsklagerecht erlaubt es Naturschutzverbänden - eine förmliche Anerkennung vorausgesetzt - gegen Entscheidungen von Bundesbehörden Rechtsmittel einzulegen, sprich eine Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Für die überwiegende Zahl derartiger Verfahren, die von Landesbehörden durchgeführt werden, gilt das jeweilige Landes-Naturschutzgesetz.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)