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Vertragsnaturschutz
Unter Vertragsnaturschutz versteht man eine Strategie seitens von Naturschutzbehörden, Kulturlandschaften im freiwilligen Zusammenwirken mit den Grundstücksbesitzern zu erhalten, dort wo naturschutzrechtliche Verbote, Anzeige- und Bewilligungspflichten nicht greifen. Viele Kulturlandschaften, sind dadurch gefährdet und im Rückgang begriffen, dass die hergebrachte Nutzung nicht mehr wirtschaftlich ist (extensive Nutzung, Verbrachung).
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