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Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen



Die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) ist in Deutschland die Rechtsgrundlage für den Bau und Betrieb von Straßenbahnen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes. Dies schließt nicht nur Bahnen in straßenbündigem Gleiskörper, sondern auch auf ganz oder teilweise eigenem Gleiskörper geführte Bahnen wie U-Bahnen, Hochbahnen und Schwebebahnen.



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