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Vertragsbediensteter
Als Vertragsbediensteten bezeichnet man in Österreich einen öffentlich Bediensteten, dessen Beschäftigungsverhältnis nicht wie beim Beamten aufgrund eines Hoheitsaktes (Bescheid) entsteht, sondern wie bei einem Angestellten in der Privatwirtschaft vertraglich begründet ist. Jedes Bundesland sowie der Bund hat ein eigenes Vertragsbedienstetengesetz (=Sonderprivatrecht).
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