Enzyklopädie > V > Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen
Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen
Mit einer Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1. September 1939 wurden im Deutschen Reich das Verbreiten der Nachrichten von abgehörten Feindsendern wie auch das bloße Abhören feindlicher Propagandasender förmlich unter Strafe gestellt.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)