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Verwaltungsrechtsökonomik
Die Verwaltungsrechtsökonomik unterzieht das öffentliche Recht einer ökonomischen Analyse sowohl in positiver als auch normativer Hinsicht. Formelle Gesetze, Verwaltungsnormen und Einzelentscheidungen werden unter Heranziehung des verhaltensökonomischen Modells des homo oeconomicus ebenso wie unter Zugrundelegung des wohlfahrtstheoretischen Effizienzbegriffs analysiert.
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