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Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Deutschland)
Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz regelt für die Behörden des Bundes deren Möglichkeit der zwangsweisen Durchsetzung ihrer eigenen Verwaltungsakte. Behörden bedürfen bei der Durchsetzung ihrer Verwaltungsakte nicht der vorherigen Sanktionierung durch ein unabhängiges Gericht, sondern sie können Kraft Amtes ihre Forderungen selbständig durchsetzen.
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