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Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist in Deutschland gemäß § 201a des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird.
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