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Versorgungsrücklage
Der Begriff der Versorgungsrücklage wurde schon 1982 mit dem damals neu geschaffenen § 14 a des Bundesbesoldungsgesetzes eingeführt und soll die Zahlung der Versorgungsleistungen für pensionierte Beamte (Versorgungsempfänger) sicherstellen. Damit soll für die absehbar zunehmenden Pensionslasten der öffentlichen Haushalte aufgrund demographischer Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger vorgesorgt werden.
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