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Volksrichter



Als Volksrichter und -staatsanwälte wurden nach 1945 Juristen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) bezeichnet, deren fachliche Ausbildung nicht an den Universitäten, sondern in mehrmonatigen Lehrgängen der ostdeutschen Landesjustizverwaltungen erfolgte. Formal stellte die Volksrichterausbildung ein Instrument dar, um der 1945 durch die alliierten Entnazifizierungsmaßnahmen hervorgerufenen Personalnot im staatlichen Verwaltungsapparat begegnen zu können.



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