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Vogelfreiheit
Als vogelfrei wird jemand bezeichnet, über den die bis in die frühe Neuzeit mögliche Strafe der Acht verhängt worden war; im Heiligen Römischen Reich insbesondere die Reichsacht. Ein vogelfreier Mensch genoss keinen gesetzlichen Schutz seines Lebens, Eigentums oder sonstiger Rechte; er konnte von jedem anderen straffrei getötet, verletzt oder ausgeraubt werden.
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