Enzyklopädie > V > Vertagung
Vertagung
Rechtlich ist die Vertagung die Beendigung eines bereits begonnenen Gerichtstermins vor dessen eigentlichem Schluss verbunden mit der Bestimmung eines neuen (Fortsetzungs-)Termins.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)