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Verbot



Begrifflich ist ein Verbot eine Untersagung eines bestimmten Verhaltens: Derjenige, an den sich das Verbot richtet, also der Adressat des Verbots, darf dasjenige nicht tun, was Gegenstand des Verbots ist. Das Verbot ist mithin eine Einschränkung der menschlichen Freiheit.



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