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Verantwortlich im Sinne des Presserechts



Verantwortlich im Sinne des Presserechts (ViSdP) ist die formelhafte Einleitung zur Angabe der Personen, die im Sinne des deutschen Presserechts für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift, Webseite oder ähnlichem verantwortlich sind. Diese Angabe steht üblicherweise im Impressum oder leitet dieses ein.



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