Enzyklopädie > V > Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat
Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat
Im deutschen Strafrecht macht sich wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat nach § 357 StGB derjenige Dienstvorgesetzte oder Aufsichtsbeamte schuldig, der einen Untergebenen zu einer Straftat verleitet, es unternimmt, ihn zu verleiten oder die Tat des Untergebenen geschehen lässt. Diese sog.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)